Mein Angebot

In meiner Praxis biete ich ambulante Psychotherapie für erwachsene Patientinnen und Patienten auf Grundlage der Verhaltenstherapie an. Das Angebot richtet sich an privatversicherte, beihilfeberechtigte sowie selbstzahlende Personen.

Einzeltherapie

Die Verhaltenstherapie ist ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren zur Behandlung psychischer Belastungen und Erkrankungen. Im Mittelpunkt steht das gemeinsame Verständnis von Denk-, Gefühls- und Verhaltensmustern sowie die Entwicklung konkreter Veränderungen im Alltag.

Ich behandle unter anderem:

  • Depressionen
  • Angst- und Panikstörungen
  • Traumafolgestörungen
  • Zwangsstörungen
  • Essstörungen
  • psychosomatische Störungen
  • Anpassungsschwierigkeiten bei belastenden Lebenssituationen
  • Persönlichkeitsstörungen 

Die Therapie erfolgt strukturiert und zielorientiert, gleichzeitig wird ausreichend Raum für individuelle Anliegen und persönliche Entwicklungen gelassen.

Neben den klassischen verhaltenstherapeutischen Interventionen arbeite ich außerdem gerne mit Verfahren der dritten Welle (z.B. ACT, DBT und Schematherapie), welche den Fokus auf Akzeptanz, Achtsamkeit und emotionales Erleben legen. 

Die Behandlung erfolgt in Einzelsitzungen (in der Regel 50 Minuten) und meist in wöchentlichem Rhythmus.

Paartherapie

Neben der Einzeltherapie biete ich Paartherapie für Paare an, die ihre Beziehung reflektieren und weiterentwickeln möchten.

Typische Anliegen sind:

  • Kommunikationsprobleme
  • wiederkehrende Konflikte
  • emotionale Distanz

In der Paartherapie arbeite ich auf Grundlage des differenzierungsbasierten Ansatzes. Dabei geht es darum, die Fähigkeit beider Partner zu stärken, eigene Gefühle, Bedürfnisse und Positionen klar wahrzunehmen und auszudrücken, ohne den Kontakt zum Gegenüber zu verlieren. Ziel ist es, sowohl persönliche Klarheit als auch gegenseitiges Verständnis zu fördern.

Die Paartherapie bietet einen strukturierten und geschützten Rahmen, um festgefahrene Interaktionsmuster zu erkennen, neue Perspektiven zu entwickeln und tragfähige Formen des Miteinanders zu erarbeiten.

Kosten

Das Honorar für approbierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Privatpraxen richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP). 

Je nach Kostenträger ergeben sich unterschiedliche Modalitäten:

Private Krankenversicherung

Wenn Sie privat versichert sind, empfiehlt es sich, sich vorab bei Ihrer Krankenversicherung über die Bedingungen der Kostenübernahme zu informieren. In der Regel erhalten Sie entsprechende Antragsunterlagen, die Sie gerne bereits zum Erstgespräch mitbringen.

Sollten Sie sich für eine Behandlung entscheiden, unterstütze ich Sie bei den weiteren Schritten und stelle die erforderlichen Unterlagen für Sie und Ihre Versicherung bereit. Die Abrechnung erfolgt für eine Einzelsitzung (50 Minuten) zum üblichen 2,3-fachen Satz der GOP, der in der Regel von privaten Krankenversicherungen erstattet wird.

Beihilfe

Auch bei Beihilfeberechtigung ist es sinnvoll, sich vor Beginn der Therapie bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle über die Kostenübernahme zu informieren. Die notwendigen Formulare bringen Sie bitte zum Erstgespräch mit.

Nach Aufnahme der Therapie erhalten Sie von mir alle erforderlichen Unterlagen zur Einreichung. Die Abrechnung erfolgt entsprechend dem von der Beihilfe anerkannten 2,3-fachen Satz der GOP.

Heilfürsorge

Eine Behandlung über die Heilfürsorge ist in meiner Privatpraxis grundsätzlich möglich. Bitte klären Sie die genauen Rahmenbedingungen im Vorfeld mit Ihrer zuständigen Stelle.

Angehörige bestimmter Berufsgruppen wie z.B. Polizeivollzugsbeamt:innen, Bundespolizei, Feuerwehr oder Justizvollzug können auf diesem Weg einen zeitnahen Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung erhalten.

Für Soldatinnen und Soldaten ist eine Überweisung durch den Truppenarzt sowie die Vorlage der „Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218)“ erforderlich. Bitte bringen Sie beide Dokumente zum Erstgespräch mit.

Selbstzahler

Es besteht die Möglichkeit, die Kosten der Psychotherapie selbst zu tragen. In diesem Fall werden keine Daten an Ihre Krankenversicherung übermittelt.

Dies kann beispielsweise bei geplanten Verbeamtungen oder beim Abschluss von Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen von Vorteil sein. Zudem ist ein unmittelbarer Therapiebeginn ohne Antragsverfahren möglich, und die Anzahl der Sitzungen ist nicht begrenzt. Die Kosten können unter Umständen steuerlich geltend gemacht werden.

Das Honorar beträgt 134,06 € für eine Einzelsitzung (50 Minuten), entsprechend dem 2,3-fachen Satz der GOP.

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen mit gesetzlichen Krankenkassen ist an einen Kassensitz gebunden, der von der Kassenärztlichen Vereinigung vergeben wird. Die Anzahl dieser Kassensitze ist begrenzt.

Da ich eine Privatpraxis führe und nicht über einen Kassensitz verfüge, ist eine direkte Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen nicht möglich. In Einzelfällen kann jedoch eine Kostenübernahme über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren (§ 13 Abs. 3 SGB V) erfolgen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie beispielsweise auf Plattformen wie therapie.de oder kassenwatch.de.

Paartherapie

Da Paartherapie nicht zur Psychotherapie zählt, werden die Kosten leider nicht von den gesetzlichen oder privaten Krankenkassen übernommen. Das Honorar für eine Paartherapiesitzung (90 Minuten) beträgt 250,00 €.

©2026 Praxis für Psychotherapie Jan Klösters. Alle Rechte vorbehalten.

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